Einreisebestimmungen - Kanarenservice

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Einreisebestimmungen

Auswandern
Für Personen aus Deutschland, der Schweiz oder Österreich gibt es keine Sonderbestimmungen bei der Einwanderung, sofern sie sich maximal drei Monate in Spanien aufhalten. Bei einer Überschreitung dieser Frist, oder einer Arbeitsaufnahme ist eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Studenten, Rentner und nicht Erwerbstätige müssen die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ihres Heimatlandes und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können.
Bei selbständiger oder unselbständiger Arbeitsaufnahme unter drei Monaten reicht ein gültiger Pass bzw. Personalausweis. Im Falle einer vorgesehenen beruflichen Tätigkeit von mehr als drei Monaten besteht die Pflicht, dies innerhalb von einem Monat nach der Einreise bei der Polizei oder Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes zu melden und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
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