Für Personen aus Deutschland, der
Schweiz oder Österreich gibt es keine Sonderbestimmungen bei der Einwanderung,
sofern sie sich maximal drei Monate in Spanien aufhalten. Bei einer
Überschreitung dieser Frist, oder einer Arbeitsaufnahme ist eine
Aufenthaltserlaubnis zu beantragen.
Studenten, Rentner und nicht
Erwerbstätige müssen die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung ihres
Heimatlandes und ein regelmäßiges Einkommen nachweisen können.
Bei selbständiger oder
unselbständiger Arbeitsaufnahme unter drei Monaten reicht ein gültiger Pass bzw.
Personalausweis. Im Falle einer vorgesehenen beruflichen Tätigkeit von mehr als
drei Monaten besteht die Pflicht, dies innerhalb von einem Monat nach der
Einreise bei der Polizei oder Ausländerbehörde des Aufenthaltsortes zu melden
und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.